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Allgemeine Geschäfts- /Reisebedingungen

1. Zustandekommen des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde ZEBU®-REISEN GmbH (im Folgenden nur ZEBU® genannt) den Abschluss eines Reisevertrages an. ZEBU® muss diesen Antrag innerhalb von 14 Tagen bestätigen. Weicht die Bestätigung durch ZEBU® vom Reiseantrag ab, so muss die Bestätigung von ZEBU® durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen bestätigt werden; als Bestätigung reicht auch aus, wenn die Anzahlung vom Kunden innerhalb von 14 Tagen getätigt wird. Bei Minderjährigen müssen alle Erziehungsberechtigten den Reiseantrag unterschreiben. In der Bestätigung von ZEBU® wird über geltende Pass-, Zoll-, Devisen-, Gepäckbeförderung- (Koffer + Handgepäck bis 25 Kg) und Gesundheitsvorschriften für deutsche Kunden informiert. Ausländische Kunden müssen sich ggf. selber informieren. Nachteile oder Schäden, die dem Kunden durch eine Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, trägt dieser selber.

2. Zahlungen
Mit der Bestätigung wird der Reiseversicherungsschein übersendet. Es ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, mindestens aber 100,- € innerhalb von 2 Wochen fällig. Die Restzahlung ist ohne weitere Aufforderung 4 Wochen vor Abreise zu leisten - danach werden die Reiseunterlagen versendet. Kurzfristigen Buchungen (14 Tage vor Reisebeginn) sind nur durch Lasteinzugsverfahren oder Barzahlung möglich.

3. Rücktritt/Umbuchungen
a.) durch den Kunden:
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären - es gilt das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei ZEBU®. Es gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
- bis 50 Tage vor Reiseantritt: 15 %, bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20%,
- bis 15 Tage vor Reisebeginn 30%, bis 8 Tage vor Reisebeginn 50%,
- bis 1 Tag vor Reisebeginn 60% danach 75% des vereinbarten Reisepreises
Der Kunde kann auch kostenfrei eine Ersatzperson für die Reise benennen - kommt ein Reisevertrag mit der Ersatzperson zustande, fallen beim Kunden nur Umbuchungskosten in Höhe von 10,- € an. Bei Umbuchungen auf andere Ziele wird auch eine Umbuchungsgebühr von 10,- € verlangt. Bei Flugreisen werden bei Umbuchungen oder Stellung von Ersatzpersonen die real entstehenden Kosten, min. aber 70,- € berechnet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

b.) durch ZEBU
®
ZEBU® kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Es wird kein Kunde befördert/untergebracht, der nicht den vollen Reisepreis bezahlt hat. Der Reisepreis muss bei ZEBU® vor Fahrtbeginn eingegangen sein; die Beweislast (Kontoauszug, Bar-Quittung) trägt der Kunde.ZEBU® kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Über die Mindestteilnehmerzahl wird in der Bestätigung informiert. ZEBU® kann vom Vertrag zurücktreten, wenn es zu außergewöhnlichen Ereignissen kommt, (Unruhe, Streik, Seuche, ...) die die anstehende Reise gefährden. Kommt es zu einem Abbruch der Reise, so kann ZEBU® eine angemessene Entschädigung für bereits geleistete Reiseleistungen verlangen. Kommt es aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen zu Mehrkosten (z.B. für Rücktransport) gelten die gesetzlichen Bestimmungen, d.h. ZEBU® übernimmt nur die Mehr-Kosten bis zu 50%.ZEBU® kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Haus-, Platzordnung oder die Anordnungen der Reiseleitung nicht befolgt werden oder die Gruppe durch das Verhalten des Kunden erheblich beeinträchtigt wird.Der Kunde muss die Gesetze, Gebräuche und Sitten des Gastlandes beachten und befolgen. Bei Verstößen wird der Kunde schriftlich abgemahnt – danach kann er im Wiederholungsfall ohne Schadensersatzanspruch von der Reise ausgeschlossen werden. Bei erheblichen Verstößen (Straftaten, Körperverletzung, Drogenkonsum, ...) ist ein sofortiger Ausschluss ohne Anspruch auf Schadensersatz möglich. Mögliche Mehrkosten (z.B. Rücktransport durch Bus/Bahn/Flugzeug) gehen zu Lasten des Kunden.Bei Minderjährigen muss ZEBU® über wesentliche gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. regelmäßige Medikamenteneinnahme, Lebensmittelallergien, Abhängigkeiten, Epilepsie, ... ) und Verhaltsstörungen (Hyperaktivität, Aggressivität, ...) bei Vertragsantrag informiert werden. Eine wesentliche Falsch- oder Nichtinformation zieht eine sofortigen Kündigung der Reise durch ZEBU® nach sich – entstehende Mehrkosten für einen Rücktransport werden an den Kunden weitergeleitet.

4. Leistungen
In der Bestätigung werden die zu erbringenden Leistungen beschrieben - Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, sofern diese schriftlich bestätigt werden. Erhebliche Leistungsänderungen (z.B. Änderung der Abfahrtszeiten/-Orte) werden, sobald diese bekannt sind, dem Kunden mitgeteilt.

5. Haftung
ZEBU® haftet für alle in der Vertragsbestätigung ausgeschriebenen Leistungen sowie für eine gute Vorbereitung der Reise und eine gewissenhafte Auswahl von Partnern. Die Haftung ist auf den dreifachen Reisepreises beschränkt. Für den Verlust oder die Zerstörung von Reisegepäcks durch Einbruch oder Diebstahl wird nicht gehaftet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Der Kunde haftet seinerseits für Schäden, die durch von ihm mitgeführte Gegenstände entstehen.

6. Erweiterte Mitwirkungspflichten bei einer Gruppenreise
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, alle ihm zumutbaren Schritte und Aufwendungen zu unternehmen, um evt. Schäden so gering wie möglich zu halten. Jeder Teilnehmer muss sich an bestehende Haus- oder Platzordnungen, Gruppen- und Gemeinschaftsregeln und auch Badekleidungsvorschriften des jeweiligen Landes halten; die Anweisungen der Betreuer sind grundsätzlich zu befolgen (siehe auch 3.b. Kündigung der Reise durch ZEBU®). Wird eine Reise mit Verpflegung gebucht, so kann es sein, das bei der Zubereitung der Speisen und bei dem Auf-/Abdecken und Reinigen des Geschirrs Hilfe geleistet werden muss – näheres wird in der Vertragsbestätigung geregelt. Bei Reklamationen, Mängeln oder Störungen ist der Betreuer vor Ort anzusprechen, diese ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Wird die Reklamation/der Mangel/die Störung nicht innerhalb von 24 Stunden behoben, so muss ZEBU®-REISEN GmbH in Hamminkeln über den Mangel informiert werden (wir empfehlen aus Beweisgründen die Schriftform) und um Abhilfe gebeten werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das in seiner Macht Mögliche zu tun, um einen Mangel/ Schaden so klein wie möglich zu halten (erweiterte Mithilfepflicht). Wird die Anzeige-/Reklamationspflicht gegenüber ZEBU® fahrlässig oder vorsätzlich nicht wahrgenommen, so steht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch zu. Bei berechtigten Reklamationen steht ZEBU® das Recht zu, in einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen. Eine Abhilfe kann auch darin bestehen, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Wird von ZEBU® die Abhilfe bei wesentlichen Teilen der Reise die Reklamationen verweigert, ist eine Abhilfe unmöglich oder liegt ein besonderes Interesse des Teilnehmers vor, so kann die Reise gekündigt werden.

7. Ungeziefer/Lärm/Wasserknappheit
Bei einer Reise in ein ZEBU®-Dorf, ist zu beachten, dass diese in der freien Natur stehen. Aus diesem Grund ist mit Insekten (Wespen, Ameisen, Mücken, Ohrenkneifer, ...) auch in den Zelten zu rechnen. Vor Ort können insbesondere beim Zelten unsachgemäß entsorgte Speisereste Ungeziefer anlocken. Auf Campingplätzen ist zu beachten, dass es zu Lärmbelästigungen durch Animation oder Nachbarn kommen kann. In den Sommermonaten kann es insbesondere in südlichen Ländern zu Wasserverbrauchsbeschränkungen kommen.

8. Bustransfer
Bei Bustransfers kann es zu unvorhersehbaren Verspätungen aufgrund von Staus, Unfällen, ... kommen. ZEBU® versucht diese durch gewissenhafte Planung so gering wie möglich zu halten. Schadensersatzansprüche wegen von ZEBU® unverschuldeter Verspätungen werden ausgeschlossen.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.

10. Gerichtsstand ist der Sitz von ZEBU®-REISEN GmbH

ZEBU®-REISEN GmbH - Sandstr. 31 - 46499 Hamminkeln - Tel.: +49 (0)2857-901022
Eingetragen beim Amtsgericht Duisburg im Handelsregister B 11871